Die Verwaltung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte, eine Priorität für den Planeten
Die Verwaltung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist eine entscheidende ökologische Fragestellung. Von ihnen gibt es immer mehr und sie enthalten zahlreiche für die Umwelt und Gesundheit gefährliche Stoffe und Bestandteile, wie beispielsweise Quecksilber oder PCB (polychlorierte Biphenyle) Gleichzeitig weisen die Materialien, aus denen sie bestehen, jedoch auch ein umfassendes Recyclingpotenzial auf: eisenhaltige und nicht eisenhaltige Metalle, Plastik, Glas usw. Die Entsorgung und Behandlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist also für unseren Planeten von wesentlicher Bedeutung, gleichzeitig aber auch für die Hersteller und Nutzer.
Worum handelt es sich bei Elektro- und Elektronik-Altgeräten?
Die Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind Geräte, die mit Strom oder über elektromagnetische Felder funktionieren. Hierbei handelt es sich um Bestandteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsgüter, die diese Geräte darstellen. Hierzu zählen natürlich Computer, aber auch Drucker, Mobiltelefone, digitale Fotoapparate, Elektrohausgeräte, elektronische Spiele, Fernseher usw.
Die Einstufung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte geschieht anhand von drei Kriterien:
- ihrem Ursprung: Wird das Gerät professionell oder privat genutzt? Denn die Verantwortung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur professionellen Nutzung liegt beim Besitzer oder Hersteller, in Abhängigkeit des Zeitpunkts seiner Markteinführung (vor oder nach 2005), jene der Elektro- und Elektronik-Altgeräte zur privaten Nutzung wird wiederum zwischen den Herstellern, den Händlern und den Gebietskörperschaften geteilt;
- ihrer Zusammensetzung: Die Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden in Abhängigkeit der Schadstoffe oder metallischen Elemente, die sie enthalten, eingestuft. Somit können die gefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Abhängigkeit der sie zusammensetzenden Elemente eingestuft werden;
- ihre Maße: Man unterscheidet zwischen tragbaren Elektro- und Elektronik-Altgeräten (weniger als 30 kg) und nicht tragbaren Elektro- und Elektronik-Altgeräten (mehr als 30 kg), da ihre Entsorgungsbedingungen unterschiedlich sind.
Verwaltung und Behandlung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte: Was sagt das Gesetz?
Die Geräte, die letztendlich zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten führen, sind immer zahlreicher. Jedes Jahr werden in Frankreich rund 1,5 Millionen Tonnen neue Geräte auf den Markt gebracht und mehr als 340.000 Tonnen an gebrauchten Produkten werden recycelt. Zu Beginn der 2000er Jahre hat die Europäische Union für ihre Verwaltung und Behandlung Gesetze erlassen müssen.
So sind zwei Richtlinien entstanden :
- die Richtlinie 2002/95/EG vom 27. Januar 2003 zu gefährlichen Stoffen in diesen Geräten (auch RoHS-Richtlinie genannt, für „restriction of hazardous substances in electrical and electronic equipment“);
- die Richtlinie 2002/96/EG, über Elektro- und Elektronik-Altgeräte.
Diese beiden Richtlinien wurden in den Jahren 2011 und 2012 angesichts des Anstiegs der durch diese Geräte verursachten Abfälle überarbeitet. Durch diese Überarbeitung wurde die Anzahl der betroffenen Elektronikgeräte erhöht, das Ökodesign, die Abfalltrennung und das Recycling gewisser Bestandteile anstatt ihrer Entsorgung gefördert.
Genauer gesagt haben diese verschiedenen Richtlinien in Frankreich zur Einführung einer besonderen Abfallwirtschaft geführt, die auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung dieser Geräte beruht. Sie basiert auf dem Verursacherprinzip, das in der französischen Umweltcharta von 2005 beschrieben ist: „Jede Person muss zur Reparatur der von ihr der Umwelt verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen beitragen“.
Somit ist die Entsorgung und das Recycling der Elektro- und Elektronik-Altgeräte für den professionellen Gebrauch seit dem 22. Juli 2005 und für den privaten Gebrauch seit dem 15. November 2006 betriebsbereit. Die Trennung geschieht zumeist am Recyclinghof.
Welche Lösungen gibt es für die Entsorgung und Behandlung Ihrer Elektro- und Elektronik-Altgeräte?
Die Abfallerzeuger müssen die Abfälle der auf den Markt gebrachten Geräte auf ihre eigenen Kosten beseitigen und behandeln, im gegensätzlichen Fall können umfassende Bußgelder verhängt werden.
Hierzu können sie:
- Öko-Unternehmen beauftragen, die von den Behörden zugelassen sind und die Geräte direkt vor Ort einsammeln: Ecologic, Ecosystem und Screlec;
- ein genehmigtes individuelles System einführen;
- die Verwaltung mittels eines Vertrags auf das Anwenderunternehmen übertragen.
Wenn Sie als Anwenderunternehmen die Entsorgung und Behandlung Ihrer professionellen Abfälle ausgliedern möchten, können Sie sich für den Mietkauf entscheiden, bei dem diese Leistung im Vertrag inbegriffen ist. Der Mietkauf besteht darin, Ihre Geräte bei einem Partner zu mieten, wobei Sie gleichzeitig die inbegriffenen Dienstleistungen nutzen können. Somit mieten Sie nicht nur die neusten, auf ihre Bedürfnisse angepassten Geräte für einen bestimmten Zeitraum, sondern übertragen auch gleichzeitig die Verwaltung zum Ende ihres Lebenszyklus.
Wenn die Geräte veraltet sein sollten, werden sie jederzeit während der Vertragslaufzeit zurückgenommen und wiederaufbereitet oder an ein angemessenes Recyclingunternehmen versandt, stets unter Einhaltung der Standards für Elektro- und Elektronik-Altgeräte. Diese Leistung ist im von Ihnen unterzeichneten Mietkaufvertrag inbegriffen. Somit werden Ressourcen eingespart und gleichzeitig der Ausstoß von CO2 eingeschränkt.
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